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Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligen-Agenturen/Freiwilligen-Zentren
in Bayern e.V. |
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Die Erfüllung der Standards setzt eine gewisse Mindestausstattung der FA/FZ voraus. Die Potentiale einer FA/FZ können erfahrungsgemäß bei Fehlen einer solchen Mindestausstattung – und somit mangelnder Möglichkeit zur Erfüllung aller Standards – nicht zur Gänze ausgeschöpft werden. FA/FZ, die nicht über die erforderliche Mindestausstattung verfügen, werden "Unterstützungsstellen für bürgerschaftliches Engagement" genannt. Sie sind deswegen jedoch nicht weniger bedeutend und stellen nach unserer Auffassung einen Entwicklungsschritt hin zu einer umfassend tätigen FA/FZ dar.
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